Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zuletzt aktualisiert: OKtober, 2020

 1.      Geltungsbereich

 1)        Auftragnehmer in diese AGBs ist, wenn nicht anderweitig erwähnt, Iain Metzer M.A.

 2)        Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist. Diese AGB werden durch die Auftragserteilung vom Auftraggeber anerkannt und gelten für die Dauer der gesamten Geschäftsverbindung. Abweichungen von diesen AGB müssen schriftlich zwischen den Parteien vereinbart werden.

 3)         Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für der Auftragnehmer nur verbindlich, wenn sie diese ausdrücklich anerkannt hat.

 4)         Auch für den Fall, dass der Auftraggeber für Dritte handelt, schließt die Auftragnehmer den Vertrag ausschließlich mit dem Auftraggeber ab. Dieser hat seiner Zahlungspflichten aus punkt (10) der vorliegenden AGB pünktlich nachzukommen, und zwar unabhängig von den Zahlungen seines Endkunden.

 2.      Auftragserteilung

 1)         Vor Auftragsannahme enthält der Auftraggeber von der Übersetzerin eine Auftragsübersicht, in der alle wesentlichen Eckdaten des Auftrages aufgeführt sind, insbesondere Auftraggeber mit voller Adresse, Lieferart, Lieferdatum, Zirka- oder Festpreis (nachstehend "Auftragsübersicht" genannt)

 2)         Der Auftrag gilt erst dann als erteilt, wenn der Auftraggeber diese Auftragsübersicht, sowie die vorliegenden AGB schriftlich akzeptiert hat (Mail, Fax, Post).

 3)        Sollte der Auftraggeber der Auftragnehmer vor Auftragserteilung den Auftragstext nicht vollständig, sondern nur teilweise zur Verfügung stellen, behält die Auftragnehmer sich das Recht vor, den Auftrag abzulehnen, sobald ihr der vollständige Text vorliegt und sich herausstellt, dass er nicht mit den vom Auftraggeber vorab gegebenen Informationen (insbesondere über Art des Textes, Schwierigkeitsgrad etc.) überstimmt oder dass unter Punkt 6. genannte Gründe vorliegen. Ein wie auch immer gearteter Anspruch des Auftraggebers auf Schadenersatz wird hierdurch nicht begründet.

 3.      Umfang des Auftrags

 1)        Die Auftragsbearbeitung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die in der Auftragsübersicht vereinbarte Ausfertigung der Auftragsbearbeitung.

 4.      Mitwirkung- und Auftragspflicht des Auftraggebers

 1)        Der Auftragnehmer behält sich vor, Unklarheiten im Ausgangstext mit dem Auftraggeber zu klären oder der Auftrag nach dem besten Wissen und Gewissen in allgemein verständlicher Form zu erstellen.

 2)        Der Auftraggeber hat der Auftragnehmer rechtzeitig in schriftlicher Form über den Verwendungszweck (z.B. interne Information oder Schreiben mit Außenwirkung) sowie besondere Ausführungsformen der Auftrag zu unterrichten (Umfang auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form des Auftrags etc.).

 3)        Ist der Auftrag für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber der Auftragnehmer vor Auftragserteilung schriftlich hierüber zu informieren und ihn vor dem Druck einen Korrekturabzug zu überlassen. Unterlässt er dies, so geht jeglicher etwaige Mangel zu seinen Lasten. Der Auftraggeber hat der Übersetzerin nach dem Druck ein Belegexemplar zu überlassen.

 4)        Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung des Auftrags notwendig sein könnten, hat der Auftraggeber der Auftragnehmer unaufgefordert und bei Auftragserteilung oder unmittelbar danach zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, verbindliche Firmenterminologie, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Bedeutungen von Abkürzungen etc.). Wird dieses Begleitmaterial nicht gestellt, werden Fachbegriffe in allgemein üblicher und verständlicher Form verwendet. Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Verpflichtung durch den Auftraggeber ergeben, gehen nicht zu Lasten der Auftragnehmer.

 5)        Der Auftraggeber stellt der Auftragnehmer von allen urheberrechtlichen Ansprüchen inkl. Neben- und Folgekosten frei, die der Autor des Ausgangstextes aufgrund der Auftrag an den Auftragnehmer stellen könnte.

 6)        Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Empfang des Auftrags unverzüglich schriftlich zu bestätigen (Mail, Fax, Post)

 5.      Liefertermin, Höhere Gewalt

 1)        Der Auftragnehmer kommt nur in Verzug, wenn schriftlich ein kalendermäßig bestimmbarer Lieferzeitpunkt für des Auftrags vereinbart wurde und er den Verzug zu vertreten hat.

 2)        Der Auftragnehmer hat den Verzug nicht zu vertreten, wenn die Leistungen wegen höherer Gewalt oder aus Gründen, die nicht aus der Sphäre den Auftragnehmer stammen (z.B. Krankheit, Stromausfall, Computerviren etc.), nicht wie vertraglich vereinbart erbracht werden kann. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber in solchen Fällen unverzüglich hierüber in Kenntnis setzen.

 3)        Beide Parteien werden sich sodann bemühen, gemeinsam eine Möglichkeit zu finden, damit die vertragliche Verpflichtung doch noch erfüllt werden kann. Eine Nachfrist kann in jedem Fall nur im beiderseitigen schriftlichen Einverständnis festgesetzt werden.

 4)        Sowohl der Auftragnehmer als auch der Auftraggeber sind jedoch in solchen Fällen dazu berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss in jedem Fall schriftlich erfolgen. Von der Auftragnehmer bereits ausgeführte Teilleistungen sind auf der Grundlage der vereinbarten Vergütung zu honorieren. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind für solche Fälle ausgeschlossen.

 6.      Datenschutz, Vertraulichkeit

 1)        Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Tatsachen über den Auftraggeber und dessen Unternehmen, die ihr im Zusammenhang mit den Auftrag bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln.

 2)        Der Auftragnehmer behält sich jedoch vor, Texte, die nach den Auftrag der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden (z.B. Druckwerke oder Internetseiten), zu Referenzzwecken zu verwenden.

 3)        Texte, deren Inhalte strafbar sind oder gegen die guten Sitten verstoßen, fallen nicht unter diese Regelung und können von der Auftragnehmer, auch nach Auftragsannahme, zurückgewiesen werden.

 7.      Kündigung des Vertrages

 1)        Kündigt der Auftraggeber einen Auftrag, ohne dazu gesetzlich oder vertraglich berechtigt zu sein, ist er dazu verpflichtet, die bis zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung geleistete Bearbeitung auf der Grundlage der vereinbarten Vergütung zu honorieren.

 2)        Die Vergütung ist durch den Auftraggeber unter Anrechnung von ersparten Aufwendungen bzw. durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft erzielte Erlöse zu zahlen. Die ersparten Aufwendungen und die erzielten Erlöse durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft werden pauschal auf 75% festgelegt. Die zu zahlende Vergütung für nicht auszuführende Arbeiten beträgt pauschal 25%.

 3)        Die Kündigung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen.

 8.      Haftung

 1)        Der Auftragnehmer haftet bei Vermögens- und Sachschäden nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Der Auftragnehmer haftet ferner bei Vermögens- und Sachschäden bei einfacher Fahrlässigkeit, wenn eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten vorliegt.

 2)        Die Haftung der Auftragnehmer für versicherbare Vermögens- und Sachschäden ist, soweit rechtlich zulässig, begrenzt sich auf die Haftpflichtversicherungsumme (in Höhe von 100 000 € für Vermögensschäden und 3 Mio. € für Personen- und Sachschäden) und für nicht versicherbare Vermögens- und Sachschäden begrenzt auf die Rechnungssumme der Auftragnehmer für den betreffenden Auftrag.

 3)        Für die inhaltliche Richtigkeit der Ausgangstexte, insbesondere juristischer oder technischer Art, übernimmt den Auftragnehmer keine Verantwortung.

 4)        Ein Rückgriff des Auftraggebers auf den Auftragnehmer zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen Dritter (Nichtvertragspartner) ist ausgeschlossen.

 5)        Für Beschädigungen oder Verluste auf dem Transportwege haftet der Auftragnehmer nicht. Er Benutzt ein ständig aktualisiertes Virenschutzprogramm, haftet jedoch nicht für eventuelle Schäden durch Computerviren.

 6)        Der Auftragnehmer haftet nicht für den Verlust von Dokumenten aufgrund von Feuer, Wasser, Naturgewalten, Einbruch oder Diebstahl. Auch haftet sie nicht für die Nichteinhaltung eines Liefertermins aus den in Punkt 5 genannten Gründen.

 7)        Der Auftragnehmer haftet nicht für Änderungen an der Dienstleistung durch den Auftraggeber oder Dritte. Ebenso wenig haftet sie in den unter Punkt 4 aufgeführten Fällen.

 9.      Mängelbeseitigung, Gewährleistungsansprüche

 1)        Vorhandene Mängel beim Eingang des Auftrags, die auf schlechtlesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder falsche Terminologievorgaben des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers (Iain Metzer).

 2)        Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von möglichen vorhandenen Mängeln (mit Ausnahme der in Punkt 9.1. genannten). Er muss sämtliche Mängelrügen hinsichtlich der Qualität des Auftrags innerhalb von acht Tagen nach Erhalt des Auftrags geltend zu machen. Die Mängel muss er schriftlich in hinreichender Form belegen und erläutern. Geht der Auftragnehmer die Mängelrüge nicht vor Ablauf dieser acht Tage zu, gilt der Auftrag als frei von Mängeln, und der Auftraggeber verzichtet auf sämtliche Ansprüche, die ihm aufgrund eventueller Mängel zustehen könnten.

 3)        Der Auftragnehmer behält das Recht auf Mängelbeseitigungen vor. Der Auftraggeber hat ihr hierzu eine angemessene Frist einzuräumen. Verweigert er diese, so ist den Auftragnehmer von der Mängelhaftung befreit. Werden Mängel innerhalb der eingeräumten Frist nicht behoben, kann der Auftraggeber eine Minderung der Vergütung verlangen. Bei unwesentlichen Mängeln besteht jedoch kein Minderungsrecht.

 4)        Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen.

 10. Vergütung, Berechnungsgrundlage

 1)        Dienstleistungen werden nach Umfang und Schwierigkeitsgrad berechnet. Die in der Auftragsübersicht genannten Preise gelten als verbindlich, es sei denn, sie sind dort ausdrücklich als Zirka-Preise aufgeführt. In diesem Falle erfolgt die Abrechnung nach Fertigstellung des Auftrags auf der Basis des tatsächlich entstandenen Aufwands.

 2)        Bei Übersetzungsaufträge erfolgt die Vergütung in der Regel auf Zeilenbasis (für Kunden in Deutschland) bzw. auf Wortbasis (für Kunden außerhalb Deutschlands). Berechnungsgrundlage ist in jedem Fall das Programm memoQ (von Kilgray). Alternativ kann ein Festpreis vereinbart werden (so auch für Zusatzleistungen wie Korrekturlesen, Recherche). Die Mindestgebühr für einen Auftrag umfasst 35 Euro/std. Die Mehrwertsteuer wird, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet.

 3)        Bei Abrechnung auf Zeilenbasis gelten als Normzeile jeweils angefangene 55 Zeichen (inkl. Leerzeichen) des Ausgangstextes. Legt der Auftraggeber den Text nicht in Dateiform, sondern als Fotokopie, Fax, handschriftlichen Text o. Ä. vor, erfolgt die Abrechnung auf der Grundlage des Zieltextes.

 4)        Die Vergütung ist sofort nach Abnahme der geleisteten Dienstleitung/Übersetzung und ohne Skonto fällig. Die Abnahmefrist ergibt sich aus Punkt 9.2.

 5)        Der Auftragnehmer hat neben der vereinbarten Vergütung Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen (z. B. für Recherchearbeiten). Der Auftragnehmer kann bei umfangreichen Arbeiten den Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Arbeiten objektiv notwendig ist. In begründeten Fällen kann er die Übergabe ihrer Arbeitsergebnisse von der vorherigen Zahlung ihrer vollen Vergütung abhängig machen.

 6)        Ist die Höhe der Vergütung nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) aufgeführten Sätze als angemessen und üblich.

 11. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

 1)        Die Dienstleistungsergebnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Auftragnehmer. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.

 2)        Der Auftragnehmer ist Inhaber des Urheberrechts an der Dienstleistung (§ 3 UrhG).

 3)        Die Weitergabe der Dienstleistung oder die Übertragung von Rechten an Dritte durch den Auftraggeber darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Auftragnehmer nicht erfolgen. Das Material darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Auftragnehmer nicht in einem Datenbanksystem gespeichert oder sonst elektronisch verwertet oder bearbeitet werden, insbesondere auch nicht in Online-Systemen.

 4)        Fälschende oder sinnentstellende Veränderungen durch Hinzufügen oder Weglassen sind nicht gestattet. Das Material darf im Sinne des § 14 UrhG weder entstellt noch sonst beeinträchtigt werden.

 5)        Bei zur Veröffentlichung bestimmte Dienstleistungen ist der Name der Auftragnehmer mit seiner Funktion als Terminologe, Sprachtechnologe oder Übersetzer deutlich anzugeben. Vor der endgültigen Veröffentlichung ist ihr rechtzeitig ein Korrekturabzug zur Freigabe zur Verfügung zu stellen.

 6)        Wird die Dienstleistung im Internet veröffentlicht, hat der Auftraggeber der Auftragnehmer auf der Internetseite namentlich zu nennen, auf der die Dienstleistung veröffentlicht wird, wobei ein deutlich sichtbarer Link mit dem Text "Erstellung durch Iain Metzer " (bzw. "Created by/translated by Iain Metzer") zur Webseite der Übersetzerin eingerichtet wird (http://www.suzun.eu/).

 12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort, Salvatorische Klausel

 1)        Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Köln.

 2)        Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung tritt dann rückwirkend eine solche, die mit der ursprünglichen Bestimmung inhaltlich möglichst identisch ist und dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.

 3)        Die Salvatorische Klausel findet nur dann Anwendung, wenn kein dispositives Recht als Ersatzrecht zur Verfügung steht und die Klausel nur eine ergänzende Vertragsauslegung ermöglichen soll.